Verleihungsdokumente des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes
Über die Verleihung des Ritterkreuzes wurde grundsätzlich eine Urkunde ausgestellt. Weiter wurde die Verleihung auch im Soldbuch und Wehrpass (Abteilung Orden und Auszeichnungen) des Beliehenen eingetragen.
Urkunden
Generell kann man zwei Grundformen von Urkunden unterscheiden:
- Die Urkunde selbst ist eine große, sehr aufwendig gestaltete und gefertigte Urkunde mit Mappe, die die Form von einem aus schwerem Pergament gefertigtes Doppelblatt im Format 36 x 45 cm hat.
Das Pergament wird von einer großen mit roten Leder bespannten Mappe umhüllt. Außen auf der Mappe befindet sich ein in Gold eingeprägter Hoheitsadler. Die Innenseiten der Mappe sind mit Kalbspergament bezogen.
Gefertigt wurden diese Urkunden bzw. Mappen bei der Firma Frieda Thiersch, München.
Da diese Mappen sehr aufwendig zu fertigen waren und die Zahl der Ritterkreuz-Verleihungen immer weiter anstieg, wurden seit April 1943 in der Regel keine Ritterkreuz Mappen mehr überreicht. Die Übergabe der Mappen an die Träger wurde auf die Zeit nach dem „Endsieg“ verschoben. - Die zweite Form der Urkunde ist das sogenannte vorläufige Besitzzeugnis. Ein einfacher Papiervordruck im Format Din A-5. Diese Urkunde war ursprünglich nur dazu gedacht, die Zeit bis zur Aushändigung der eigentlichen Ritterkreuz-Mappe zu überbrücken, da die Anfertigung oft Monate dauern konnte. Nach Einstellung der Aushändigung der eigentlichen Mappe im April 1943 blieb das vorläufige Besitzzeugnis die einzige Urkunde zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes.
Im Verlauf des Krieges, vor allem gegen Ende 1944/45, mit zunehmend schwieriger werdender Versorgungslage, kam es in Einzelfällen auch zu improvisierten Besitzzeugnissen, da der eigentliche Vordruck nicht mehr zur Verfügung stand.