Das Zerstörerkriegsabzeichen der Kriegsmarine

Das Zerstörer Kriegsabzeichen war ein Kampfabzeichen der deutschen Kriegsmarine im 2. Weltkrieg. Es wurde am 4. Juni 1940 durch den Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, Großadmiral Dr. Erich Raeder, gestiftet. Anlass waren die für die Zerstörer besonders harten und verlustreichen Kämpfe um Norwegen. Eine Posthume Verleihung war ebenfalls möglich.

Gestaltung des Zerstörerkriegsabzeichens

Hochovales Abzeichen aus Buntmetall bzw. Tombak. Ab 1943 meist nur noch aus Zink. Mittig einen schnell nach links laufender Zerstörer mit starker Bugwelle. Umgeben durch einen unten gebundenen goldenen Eichenlaubkranz (typisch für alle Marine Abzeichen). Mittig an der höchsten Stelle der Hoheitsadler der Kriegsmarine, mit Hakenkreuz in den Klauen.
Der Entwurf des Abzeichens stammte Paul Casberg aus Berlin. Für den stilisiert dargestellten Zerstörer im Abzeichen verwendete Casberg den bei den Kämpfen um Narvik versenkten Zerstörer Wilhelm Heidkamp (Z 21) als Vorlage. Auf diesem Schiff fiel auch der Befehlshaber der Zerstörer Kommodore Friedrich Bonte.
Der häufigste Hersteller dieses Abzeichens war die Firma Schwerin Berlin, diese Abzeichen sind rückseitig markiert mit „Schwerin Berlin68“. Andere Hersteller sind u.a. „G.W.L.“ für Gebrüder Wegerhoff, Lüdenscheid, „JFS“ für Josef Feix & Söhne, Gablonz, „L/16“ für Steinhauer & Lück, Lüdenscheid, „L/18“ für B.H. Mayer, Pforzheim, „L/21“ für Förster & Barth, Pforzheim um nur einige zu nennen. Aber natürlich kommen auch nicht gekennzeichnete Varianten vor.

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Voraussetzungen für die Verleihung des Zerstörerkriegsabzeichens

Die Verleihungsbedingungen für das Zerstörer-Kriegsabzeichen wurden am 11. September 1940 erlassen und im Laufe des Krieges mehrfach geändert. Verleihungsberechtigt waren alle Besatzungsmitglieder der Zerstörer und Torpedoboote. Anfangs, bis zur Schaffung ihres eignen Kriegsabzeichens, auch die Besatzungen der Schnellboote.

Allgemeine Voraussetzungen für die Verleihung waren Würdigkeit und gute Führung und es durften keine in den letzten 6 Monaten vor Verleihung keinen Arreststrafen verhängt worden sein.
Die besonderen Bedingungen für die Verleihung des Zerstörer Kriegsabzeichen lauteten, Teilnahme an mindestens drei Gefechten oder drei offensiven Minenunternehmen oder zwölf Feindunternehmen.
In besonderen Fällen konnte von diesen Bedingungen auch abgewichen werden, z.B. bei besonderer Bewährung, besonderen Erfolgen, Verwundung, oder bei Verlust des Bootes durch Feindwirkung.
Bei den Zerstörer Besatzungen, die bei der Besetzung Norwegens im Raum Narvik, eingesetzt waren, mussten keine besonderen Verleihungsbedingungen erfüllt werden.

Im Oktober 1943 wurden die besonderen Verleihungsvoraussetzungen teilweise geändert. Sie lautete nun „Teilnahme an drei Gefechten oder drei offensiven oder sechs defensiven Minenunternehmungen im feindlichen Ortungsbereich oder sechs Feindunternehmungen mit Waffenerfolg oder sechs weitreichende Sondergeleite oder zwölf sonstige Unternehmungen“.

Trageweise des Zerstörerkriegsabzeichens

Das Zerstörerkriegsabzeichen wurde als Steckabzeichen auf der linken Brustseite getragen. Sollte der Träger auch mit dem Eisernen Kreuz 1. Klasse ausgezeichnet worden sein, so musste das Zerstörer Kriegsabzeichen unterhalb des Eisernen Kreuzes getragen werden. Das Tragen von bis zu zwei Kampfabzeichen der Kriegsmarine war erlaubt. Zum Beispiel konnte das Zerstörerkriegsabzeichen mit den U-Bootskriegsabzeichen, den Flottenkriegsabzeichen, den Hilfskreuzerkriegsabzeichen, den Schnellbootkriegsabzeichen, den Kriegsabzeichen der Marineartillerie und den Kriegsabzeichen für Minensuch- U-Bootjagd- und Sicherungsverbände zusammengetragen werden.

Die Urkunde für das Zerstörerkriegsabzeichen

Über die Verleihung wurde eine Urkunde mit Unterschrift des Einheitsführers und Dienstsiegel der Einheit ausgestellt. Die Verleihung wurde in das Soldbuch bzw. den Wehrpass des Trägers eingetragen.

Wert und Ankauf eines Zerstörerkriegsabzeichens

Durch die große Vielzahl der verschiedenen Varianten kann ein Wert nur individuell ermittelt werden. Einzelne Abzeichen können, je nach Ausführung, zwischen 100,- € - 400,-€ wert sein. Umfangreiche Nachlässe, mit Urkunden, Fotos, etc. können aber auch deutlich über 1.000,-€ wert sein. Aber auch einzelne Urkunden, Schachteln, Miniaturen und Trägerfotos sind für den Sammler von Militaria von großen Interesse und werden von uns jederzeit angekauft.

Sollten Sie Fragen zum Thema Zerstörerkriegsabzeichen haben, eine unverbindliche Beratung wünschen, oder eines verkaufen wollen, sind wir Ihnen jederzeit gerne behilflich.