Deutsches Schutzwall Ehrenzeichen, "Für Arbeit zum Schutze Deutschlands" - Militaria-Berlin

Deutsches Schutzwall Ehrenzeichen, "Für Arbeit zum Schutze Deutschlands"

Artikel.- Nr. sold-1549-3

Buntmetall, sehr guter, nur minimal getragener Zustand. Ohne Hersteller, aber eine bekannte Variante.

Das Deutsche Schutzwall Ehrenzeichen, auch bekannt als Westwall Medaille, wurde am 2. August 1939 durch Adolf Hitler gestiftet.

Das Deutsche SchutzwallEhrenzeichen ist eine ovale, bronzene Medaille. Die Vorderseite zeigt einen Bunker mit darüber gekreuztem Schwert und Spaten und den Reichsadler mit Hakenkreuz in den Fängen. Auf der Rückseite der Schriftzug „Für Arbeit zum Schutze Deutschlands“. Es wurde an einem braun-weißen Band getragen.

Die Medaille wurde an Personen verliehen, die an der Errichtung deutscher Grenzbefestigungsanlagen, wie dem "Ostwall" oder dem "Westwal"l, mitgearbeitet hatten. Verleihungen konnten an alle Angehörigen der Wehrmacht erfolgen, aber auch an Zivilpersonen (meist Arbeiter und Angestellte der beteiligten Baufirmen), oder Angehörige des Reichsarbeitsdienstes (RAD), oder der Organisation Todt. Am 23. November 1939, dem Tag der ersten Verleihung, überreichte Adolf Hitler sechs führenden, am Bau beteiligten, Personen die Auszeichnungen persönlich. Namentlich:

- Dr. Fritz Todt, Chef der Organisation Todt (OT)
- Erwin von Witzleben, General der Infanterie
- Karl Kitzinger, Befehlshaber der Luftverteidigungszone West
- Alfred Jacob, Inspekteur der Pioniere und Festungen
- Konstantin Hierl, Reichsarbeitsführer
- Dr. Robert Ley, Leiter der Deutschen Arbeitsfront (DAF)

Am 24. November 1939 verlieh Dr. Fritz Todt in Pirmasens die ersten 200 Schutzwall Ehrenzeichen an 200 Westwallarbeiter.

Das Ehrenzeichen sollte an Personen verliehen werden, die vom 15. Juni 1938 bis 31. März 1939 beim Bau der Befestigungsanlagen eingesetzt waren. Am 13. November 1939 wurde diese Bedingung ergänzt, so dass es auch an Soldaten der Luftwaffe verliehen werden konnte, wenn diese mindestens 10 Wochen beim Bau der Befestigungsanlagen eingesetzt waren. Bis zum 31. Januar 1941 wurde das Schutzwall-Ehrenzeichen 622.064 mal verliehen. Das Ehrenzeichen wurde den Empfängern häufig per Post übersandt. Infolge der hohen Verleihungszahlen, zogen sich die verleihungen noch bis in den Juni 1941 hin. Die Arbeiten an den Befestigungsanlagen waren bereits 1940 eingestellt worden.

Der Orden wurde, obwohl eigentlich nicht vorgesehen, auch an Frauen verliehen. Frauen mussten mindestens 15 Wochen direkt beim Bau oder 20 Wochen in einem Büro der Befestigungsanlagen mitgearbeitet haben.

Der Gründer der Organisation Todt, Dr. Fritz Todt, sagte 1939, das Schutzwall Ehrenzeichen könne mit „dem gleichen Recht und dem gleichen Stolz“ wie militärische Auszeichnung getragen werden. Die Gleichsetzung der Arbeiten am Westwall mit militärischen Leistung findet sich auch in den Begriff „Frontarbeiter“, der auf den „Frontsoldat“ verwies. Als Funktion der Stiftung des Ehrenzeichens wird die Motivierung der Arbeiter am Westwall vor dem Hintergrund der sich 1939 verschärfenden außenpolitischen Lage genannt.

Angesichts der Massenverleihungen wurde das Ehrenzeichen von den Arbeitern am Westwall geringschätzig als Lehmorden bezeichnet.

Wiederaufnahme der Verleihungen 1944.

Nach der Landung der Alliierten in der Normandie im Juni 1944 wurden die Arbeiten am Westwall wieder aufgenommen. Per Erlass vom 10. Oktober 1944 genehmigte Adolf Hitler die neuerliche Verleihung des Schutzwall Ehrenzeichens für Teilnahme am Bau von Verteidigungsanlagen an West- und Ostgrenze. Auch ausländische Freiwillige konnten nun mit der Medaille ausgezeichnet werden.

Personen, welche das Schutzwall Ehrenzeichen bereits im Jahr 1939 verliehen worden war, sollten eine „Spange zum Schutzwall Ehrenzeichen“ erhalten. Ob die Spange jemals hergestellt oder verliehen wurde, ist äußerst fraglich. Es gibt aber unbestätigte Berichte, wonach Reichsarbeitsführer Konstantin Hierl und einige seiner Mitarbeiter Ende 1944 mit der Spange ausgezeichnet worden sein sollen.

In der Bundesrepublik Deutschland darf das Schutzwall Ehrenzeichen nicht getragen werden (§ 6 Abs. 2 des Ordensgesetzes).

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