Zink, sehr guter, leicht getragener Zustand. Die Bronzierung teilweise vergangen. Das magnetische Plättchen mit vollständiger Tönung. Ohne Hersteller, aber eine bekannte Variante der Firma Deschler & Sohn, München. Siehe Thomas Durante, The German Close Combat Clasp. Mit den typischen, markanten Nadelhaken.
Sehr selten!
Die Nahkampfspange war eine deutsche militärische Auszeichnung im Zweiten Weltkrieg. Sie wurde durch Verordnung vom 25. November 1942 durch den Führer und Reichkanzler Adolf Hitler gestiftet. Sie war die höchste infanteristische deutsche Kriegsauszeichnung des Zweiten Weltkriegs. Ihre Stiftung erfolgte in drei Stufen und konnte an alle Soldaten unabhängig vom Dienstgrade verliehen werden. Voraussetzung war die Bewährung im Nahkampfeinsätzen der Infanterie, d. h. in Stoßtrupps, im Grabenkampf, beim Stürmen einer Stellung, bei der Abwehr eines Infanterieangriffs oder beim Antreten von Nahkampftrupps gegen Panzerkampfwaagen, bewährt hatten.
Vorgeschichte zur Schaffung dieser Auszeichnung
Die Nahkampfspange wurde von Adolf Hitler wegen der zunehmenden Dauer und Härte der Kämpfe an der Ostfront gestiftet. Einen Orden dieser Form gab es in der deutschen Militärgeschichte bis dahin nicht. Das betraf sowohl die Verleihungsbedingungen als auch deren Gestaltung.
Aussehen
Die Nahkampfspange ist eine zweiseitig gegliederte Flügelspange. Sie wurde in der Regel aus Feinzink gefertigt, aber auch Varianten aus Aluminium sind bekannt. Die Goldene Repräsentationsspnge (Häkchen Spange) wurde stets aus Buntmetall gefertigt. In ihrer Mitte befindet sich ein Viereck, welches mit Eichenlaub umrahmt ist. An dessen oberen Seite befindet sich der Reichsadler der in den Fängen ein auf der Spitze stehendes Hakenkreuz hält. Mittig kreuzen sich ein Bajonette und eine Stielhandgranate. beide Waffen als typisches Symbol für den Nahkampf der Infanterie. Die Rückseite des Vierecks war mit einem schwarzen Plättchen verschlossen. Das Plättchen besteht in der Regel aus Eisenblech, es sind aber auch varianten aus Buntmetall, bzw. Cupal bekannt. Die Flügelspitzen links und rechts der Spange bestehen aus vier auslaufenden Eichenblättern.
Rückseitig eine Broschierung zum Tragen der Spange.
Die Stiftung erfolgte laut Verfügung als sichtbares Zeichen der Anerkennung des mit der blanken Waffe und Nahkampfmitteln Mann gegen Mann kämpfenden Soldaten, zugleich aber auch als Ansporn zur höchsten Pflichterfüllung. Ab dem 1. Dezember 1942 wurden alle Nahkampftage in das Soldbuch eingetragen. Als Nahkampftage galten alle Kampftage, an denen die ausgezeichneten Kämpfer Gelegenheit fanden, das Weiße im Auge des Feindes zu sehen, d. h. mit Nahkampfwaffen mit dem Gegner Mann gegen Mann im Kampf bis zur letzten Entscheidung zu stehen. Bei Soldaten, welche ununterbrochen an der Ostfront gekämpft hatten, konnten die Nahkampftage ab dem 22. Juni 1941 gewertet werden, wobei 15 ununterbrochene Monate als 15 Kampftage, 12 Monate als 10 Tage und 8 Monate als 5 Tage gezählt wurden. Bei Verwundeten, die eine Invalidität erlitten hatten, lag es im Ermessen, die Auszeichnung abweichend schon nach 10, 20 und 40 Nahkampftagen zu verleihen.
Verleihungsbedingungen:
a) alle Kampftage, an denen die auszuzeichnenden Kämpfer Gelegenheit fanden, „das Weiße im Auge des Feindes“ zu sehen, d. h. mit Nahkampfwaffen mit dem Gegner Mann gegen Mann im Kampf bis zur letzten Entscheidung gestanden zu haben.
b) Dieses konnte also im Großangriff, beim Spähtruppgang, in der Abwehr, bei einem einzelnen Meldegang, bei einem feindlichen Spähtruppunternehmen usw. gegeben sein.
c) Der Ort – bei den Gefechtsvorposten, im Vorfeld, in der Hauptkampflinie, in der Artillerie-Feuerstellung, im rückwärtigen Heeresgebiet (z. B. Partisanenkampf, der jedoch ab 4. August 1944 durch Befehl des OKH nicht mehr angerechnet werden durfte, siehe dazu Bandenkampfabzeichen) oder einem Überfall auf einen Lazarettzug oder eine Versorgungskolonne – spielte dabei keine Rolle.
Allgemeine Verleihungsbedingungen Sonderverleihungsbedingungen bei Verwundungen
I Stufe Bronze für 15 Nahkampftage für 10 Nahkampftage
II Stufe Silber für 30 Nahkampftage für 20 Nahkampftage
III Stufe Gold für 50 Nahkampftage für 40 Nahkampftage
Jeder Soldat, der ungeschützt und zu Fuß in eine der oben genannten Lagen gekommen war und sich hierbei bewährte, erfüllte die Anwartschaft auf die Spange. Zwar war die Definition des Nahkampfes vorgegeben, die Beurteilung und Dokumentierung eines solchen „Nahkampfes“ allerdings wurde der Truppe, d. h. dem kämpfenden Truppenverband an der Front, überlassen. Durch den harten Alltag an der Front kam es oft vor, dass Nahkampflisten unzuverlässig geführt und zu spät aktualisiert wurden, was dazu führte, dass viele Soldaten die ihnen zustehende Nahkampfspange verspätet oder überhaupt nicht erhielten.
Verbunden war mit der Verleihung der Goldenen Nahkampfspange ein Sonderurlaub von 21 Tagen. Nach Verleihung der Goldenen Nahkampfspange erfolgte auf Befehl Adolf Hitlers eine einjährige Versetzung an eine Truppenschule, damit diese Soldaten ihre Fronterfahrungen an andere Soldaten weitergeben konnten. Spätestens bei Verleihung der Goldenen Nahkampfspange war zu überprüfen, ob der Beliehene nicht auch gleichzeitig das Deutsche Kreuz in Gold zu erhalten hatte.
Alle Kampftage mussten offiziell von den zuständigen Einheiten dokumentiert, beglaubigt und bestätigt werden, bevor eine Nahkampfspange verliehen werden konnte. Verleihungsbefugnis bestand ab dem Regimentskommandeur aufwärts.
An Gefallene, Verstorbene und tödlich Verunglückte wurde die Nahkampfspange bei Vorliegen der Voraussetzungen auch posthum verliehen. Die Spange selbst wurde dann mit der Besitzurkunde den Hinterbliebenen übersandt. In Kriegsgefangenschaft geratene oder vermisste Soldaten verloren den Anspruch auf die Nahkampfspange, auch wenn dieser erfüllt war.
Im weiteren Verlauf des Krieges wurden die Verleihungskriterien mehrfach geändert. So wurden ab dem 4. August 1944 nur noch Einsätze an der Front für die Verleihung der Spange angerechnet werden, während rückwärtige Einsätze gegen Partisanen für das Bandenkampfabzeichen zählten.
Führen der Nahkampflisten
Der Kompanieführer der jeweiligen Einheit, in der der zu Beleihende seinen Dienst verrichtete, legte in einer sogenannten „Kampfliste“ die Namen der am Tag beteiligten und bewährten Soldaten selber fest. Die Liste wurden üblicherweise durch Unterschrift des Einheitsführers mit Stempel abgeschlossen. Die Nahkampflisten wurden dem jeweiligen Kriegstagebuch der Einheit als Anlage beigefügt und sodann an die übergeordneten Stelle weitergeleitet. Jeder Soldat hatte zudem in seinem Soldbuch bzw. Wehrpass ein Blatt bei sich zu tragen, in dem der anzurechnende Nahkampftag durch den nächsthöheren Vorgesetzten einzutragen und zu bescheinigen war.
Dieser hohe Verwaltungsaufwand führte in der Praxis zu einem heillosen Durcheinander. War die Führung der „Nahkampflisten“ in den Jahren 1942/1943 noch relativ unproblematisch gewesen, verschlechterte sich diese im Spätherbst 1944, insbesondere im Winter 1944/1945 rapide. Dem einzelnen Soldaten an der Front war es des Öfteren gar nicht mehr möglich, seine Listen durch einen vorgesetzten Offizier bestätigen zu lassen. Auf der einen Seite spielte der harte Überlebenskampf des Soldaten im Alltag des Frontgeschehens eine wichtigere Rolle, als das Ausfüllen irgendwelcher Listen, auf der anderen Seite kamen noch andere Faktoren hinzu, wie das Fehlen von Schreibmaschinen, Stempel oder Stempelfarbe an der Front (Bleistift- und Tinteneintragungen wurden oft durch Regen und Schnee verwaschen). Ob die Nahkampflisten noch in den letzten Kriegsmonaten geführt und ergänzt worden sind, ist, abgesehen von wenigen Ausnahmen, nicht mehr feststellbar. So waren viele der geführten Listen lückenhaft oder gingen kriegsbedingt bei den amtlichen Stellen bzw. überhasteten Rückzug der jeweiligen Einheit, verloren.
Verleihungszahlen
Den hohen Stellenwert der Nahkampfspange unterstreicht die vergleichsweise niedrige Anzahl an Verleihungen bei schätzungsweise 18 bis 20 Millionen Soldaten der Wehrmacht. Von diesen erhielten
- ca. 36.400 die Nahkampfspange in Bronze
- ca. 9.500 die Nahkampfspange in Silber
- ca. 630 die Nahkampfspange in Gold
Die ersten Verleihungen der Goldenen Nahkampfspange fanden am 27. August 1944 statt. An diesem Tag erhielten 14 Soldaten des Heeres sowie der Waffen-SS die Nahkampfspange in Gold von Adolf Hitler persönlich.
Das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) gab am 26. März 1944 bekannt, dass sich Hitler die Aushändigung der Nahkampfspange in Gold persönlich vorbehalten hatte. Die vier ersten Verleihungstermine mit Aushändigungen der Nahkampfspange in Gold erfolgten im August und September 1944 durch Hitler persönlich. Alle späteren Aushändigungen erfolgten durch Heinrich Himmler, in seiner Dienststellung als Befehlshaber des Ersatzheeres, oder Generaloberst Heinz Guderian, in seiner Dienststellung als Chef des Generalstabes des Heeres.
Tragweise
Die Nahkampfspange des Heeres wurde 1 cm über der Ordensschnalle an der linken Brusttasche über allen anderen Auszeichnungen getragen, um ihren hohen Stellenwert zu unterstreichen. Bei Erwerb einer höheren Stufe, war die vorhergehende Stufe abzulegen, verblieb jedoch im Besitz des Trägers. Die Nahkampfspange konnte zu allen Uniformen der Wehrmacht getragen werden. Zum Zivilanzug nur die entsprechende Miniatur.
Ungeschriebene Etikette bei Empfängen oder Truppenbesuchen vor Ort war, Träger der Nahkampfspange in Gold mit dem Hitlergruß vor allen anderen Anwesenden zu grüßen. Dies galt auch bei der gleichzeitigen Anwesenheit von Trägern des Ritterkreuzes zum Eisernen Kreuz. Damit sollte der bereits erwähnte hohe Stellenwert dieser Auszeichnung weiter unterstrichen werden.
Die Nahkampfspange nach 1945
Laut dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 ist das Tragen der Auszeichnung in der Bundesrepublik Deutschland nur ohne nationalsozialistisches Symbole gestattet. Daher wurde bei der sogenannten 1957er Version der Reichsadler mit den Hakenkreuz entfernt.