Blockadebrecherabzeichen, Förster & Barth, Pforzheim (Zink) - Militaria-Berlin

Blockadebrecherabzeichen, Förster & Barth, Pforzheim (Zink)

Artikel.- Nr. sold-2672-2

Zink, excellenter, ungetragener Zustand. Ohne Hersteller, aber eine bekannte Variante der Firma Förster & Barth, Pforzheim (L/21). Siehe GCA-Datenbank. Mit der typischen, markanten Schwert Nadel.
Extrem selten, in excellenter Erhaltung!


Das Abzeichen für Blockadebrecher wurde am 1.4.1941 durch den Führer und Reichkanzler Adolf Hitler gestiftet Es wurde an Angehörige deutscher Schiffsbesatzungen verliehen, die sich bei Kriegsausbruch (1.9.1939) in ausländischen Gewässern befanden und trotz der alliierten Seeblockade den Durchbruch nach Deutschland schafften.

Das Abzeichen für Blockadebrecher iwurde aus Buntmetall oder Zink gefretigt. Der Durchmesser betrug ca. 48 mm. Es zeigt einen mit Adler und Hakenkreuz (als eine Art Galionsfigur) verzierten Schiffsbug, der eine den Rand des Abzeichens bildende Kette durchbricht.
Das auf dem Abzeichen dargestellte Schiff ist die Bremen des Norddeutschen Lloyd. Das Schiff stand im Jahr 1939 unter dem Kommando von Kommodore Adolf Ahrens. Es durchbrach Dezember 1939 die englische Seeblockade von Murmansk Richtung Bremerhaven. Hierfür erhielten Ahrens und seine Besatzung als erste diese neu geschaffene Auszeichnung.

Der Entwurf des Abzeichens geht auf den Künstler Otto Placzek aus Berlin zurück. Die gewählte Symbolisierung des Durchbrechens einer Kette wurde gewählt, um der Tat als „Blockadebrecher“ gerecht zu werden. Getragen wurde das Abzeichen zur Uniform und zum Feldanzug auf der linken Brustseite.

Das Abzeichen konnte an die Besatzungen von Blockadebrechern und an Schiffsbesatzungen, die unter der deutschen Handelsflagge fuhren und in ihrer Tätigkeit den Blockadebrechern gleichzustellen waren, bei Erfüllung der Verleihungsvoraussetzungen verliehen werden.

Das Abzeichen für Blockadebrecher wurde an Besatzungen von Seeschiffen unter folgenden Bedingungen verliehen:

a) „Erfolgreicher Durchbruch des Schiffes durch die feindliche Blockade“
b) „Vernichtung des Schiffes im Falle drohender Aufbringung durch feindliche Streitkräfte“
c) „Vorliegen besonders gelagerter Fälle, die zur Erhaltung bzw. zur Vernichtung von Schiff und Ladung im Interesse von Volk und Wirtschaft geführt haben und ein hohes Maß von Einsatz bewiesen“
d) „An Überlebende eines Schiffes, das durch Feindeinwirkung verloren gegangen ist“
e) „In besonderen Fällen an Verwundete“

Im Übrigen war für die Verleihung des Abzeichens Würdigkeit und gute Führung Voraussetzung.

Die Verleihungsvorschläge waren von dem Kapitän bzw. seinem Stellvertreter über die Reederei, im Verhinderungsfall von der Reederei unmittelbar dem zuständigen Seeschifffahrtsbevollmächtigten einzureichen. Dieser leitete dann die Vorschläge mit seiner eigenen Stellungnahme an den Reichsverkehrsminister weiter. Die Vorschläge mussten dabei folgende Angaben enthalten:

- Vor- und Familienname,
- Geburtstag und -Ort,
- Berufsbezeichnung,
- Name des Schiffes und der Reederei
- Kurze Begründung und die
Stellungnahme des Schifffahrtsbevollmächtigten

Das Abzeichen wurde unentgeltlich mit zugehörigen Besitzzeugnis verliehen. Es verblieb beim Tod des Beliehenen als Erinnerungsstück bei seinen Hinterbliebenen. Die Verleihung war im Seefahrtbuch einzutragen.

Die Durchführungsbestimmungen wurden im weiteren Kriegsverlauf noch mehrmals geändert. So wurde zum Beispiel am 28. Juni 1942 die Verleihungskompetenz geändert, so dass ab diesem Datum anstelle des Reichsverkehrsministers nunmehr der Reichskommissar für die Seeschifffahrt Karl Kaufmann für Schiffe in freier Fahrt, und im militärischen Bereich der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine Erich Raeder im Einvernehmen mit Kaufmann, das Abzeichen verleihen konnte.

Laut Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 ist das Tragen der Auszeichnung in der Bundesrepublik Deutschland nur ohne Hakenkreuz erlaubt.
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